Mietbedingungen.
Für die Vermietung von Arbeitsgeräten und Anhängern. Fassung vom 2. Oktober 2026.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Mietbedingungen gelten für alle Verträge über die Vermietung von Arbeitsgeräten und Anhängern zwischen EM-Dienstleistungen, Inhaber Enrico Mader, Weidener Straße 14, 92706 Luhe-Wildenau (nachfolgend „Vermieter“) und dem Mieter.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Darstellung der Geräte und Anhänger auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an den Mieter, ein Angebot abzugeben.
(2) Der Mieter wählt Gerät beziehungsweise Anhänger sowie den Mietzeitraum aus und gibt mit dem Klick auf die Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen“ ein verbindliches Angebot ab. Unmittelbar vor Abgabe des Angebots werden ihm Mietgegenstand, Mietzeitraum, Gesamtpreis, Kaution und Nebenkosten noch einmal angezeigt (§ 312j Abs. 2 und 3 BGB).
(3) Der Vermieter bestätigt den Eingang der Buchung unverzüglich per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme. Der Mietvertrag kommt zustande, sobald der Vermieter die Buchung in einer gesonderten E-Mail ausdrücklich bestätigt (Buchungsbestätigung), spätestens jedoch mit der Übergabe des Mietgegenstands.
(4) Mit der Buchungsbestätigung erhält der Mieter den vollständigen Vertragstext einschließlich dieser Mietbedingungen und — sofern er Verbraucher ist — der Widerrufsbelehrung auf einem dauerhaften Datenträger (§ 312f Abs. 2 BGB). Der Vermieter speichert den Vertragstext.
(5) Die Abbildungen der Geräte auf der Website sind Produktfotos der Hersteller. Sie zeigen die Art des Geräts, nicht das konkrete zur Vermietung vorgesehene Exemplar; Ausführung, Baujahr, Farbe und mitgeliefertes Zubehör können abweichen. Maßgeblich für den Zustand ist ausschließlich das bei der Übergabe erstellte Protokoll nach § 7. Bei den Anhängern handelt es sich um eigene Aufnahmen der tatsächlich vermieteten Fahrzeuge.
(6) Der Mieter muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bei der Übergabe weist er seine Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nach; bei Anhängern zusätzlich durch die Fahrerlaubnis. Der Vermieter ist berechtigt, die Übergabe zu verweigern, wenn der Nachweis nicht erbracht wird oder begründete Zweifel an der Fahrtüchtigkeit bestehen. Ein bereits gezahlter Mietpreis wird in diesem Fall erstattet, soweit den Vermieter kein Anspruch trifft.
§ 3 Mietzeit, Übergabe und Rückgabe
(1) Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter und endet mit der Rückgabe an den Vermieter am vereinbarten Tag zur vereinbarten Uhrzeit.
(2) Abhol- und Rückgabeort ist der Betriebssitz in Luhe-Wildenau, soweit nichts anderes vereinbart ist. Übliche Abhol- und Rückgabezeiten sind Mo–Fr 07:00–19:00 Uhr, Sa 08:00–14:00 Uhr.
(3) Ein angefangener Miettag wird als voller Tag berechnet.
(4) Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Sie ist rechtzeitig vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit anzufragen und nur möglich, wenn der Mietgegenstand nicht anderweitig vermietet ist.
(5) Gibt der Mieter den Mietgegenstand verspätet zurück, schuldet er für die Dauer der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung in Höhe des vereinbarten Tagessatzes (§ 546a BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt; dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist.
(6) Der Mietgegenstand ist gereinigt und in dem Zustand zurückzugeben, in dem er übergeben wurde, abgesehen von der durch vertragsgemäßen Gebrauch entstandenen Abnutzung. Erfolgt die Rückgabe ungereinigt, berechnet der Vermieter die Reinigung nach Aufwand mit 12,50 € je angefangener Viertelstunde.
§ 4 Mietpreis und Preisstaffel
(1) Es gilt der zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website angegebene Preis. Alle Preise sind Endpreise und verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Die Umsatzsteuer wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(2) Die Miete wird nach folgender Staffel berechnet. Maßgeblich ist die höchste erreichte Stufe; darüber hinausgehende Tage werden mit dem Tagessatz dieser Stufe berechnet.
| Stufe | Dauer | Faktor auf den Tagessatz |
|---|---|---|
| 1 | 1 Tag | 1,0 × |
| 2 | 3 Tage | 2,5 × |
| 3 | 1 Woche (7 Tage) | 4,5 × |
| 4 | 2 Wochen (14 Tage) | 7,5 × |
| 5 | ab 1 Monat (30 Tage) | 13,0 × |
(3) Der Mietpreis ist bei Buchung über die Website im Voraus zu zahlen. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Bei Abholung vor Ort ohne vorherige Online-Buchung ist der Mietpreis bei Übergabe fällig.
§ 5 Betriebsstoffe und Verbrauchsmaterial
(1) Benzinbetriebene Geräte werden vollgetankt übergeben und sind vollgetankt zurückzugeben. Akkubetriebene Geräte werden mit geladenen Akkus übergeben und sind mit geladenen Akkus zurückzugeben. Andernfalls berechnet der Vermieter das Nachfüllen beziehungsweise Laden nach Aufwand zuzüglich des Materialpreises.
(2) Für die Benzingeräte der Marken Husqvarna und Stihl ist ausschließlich das vom Vermieter gestellte Alkylatbenzin (Sonderkraftstoff) zu verwenden. Eine Flasche mit einem Liter kostet zusätzlich 8 €. Die Verwendung anderer Kraftstoffe ist untersagt; für hierdurch entstehende Schäden haftet der Mieter nach § 10.
(3) Auf jeden überlassenen Behälter — Kraftstoffflasche wie Reinigungsmittelflasche — wird ein Pfand von 5 € erhoben. Es wird bei der Übergabe zusammen mit dem Inhalt berechnet und Zug um Zug gegen Rückgabe des leeren, unbeschädigten Behälters erstattet. Das Pfand ist kein Entgelt für den Inhalt; wird der Behälter nicht zurückgegeben, verbleibt es beim Vermieter als Ersatz für das Gebinde.
(4) Beim Waschsauger ist das Reinigungsmittel nicht im Mietpreis enthalten. Eine Flasche mit 500 ml kostet zusätzlich 8 €, zuzüglich des Pfands nach Absatz 3. Sie wird bei der Übergabe berechnet. Eine ungeöffnete Flasche nimmt der Vermieter bei der Rückgabe gegen Erstattung zurück. Es ist ausschließlich das vom Vermieter gestellte Sprühextraktionsmittel zu verwenden; für Schäden durch andere Mittel haftet der Mieter nach § 10.
(5) Persönliche Schutzausrüstung — insbesondere Schnittschutzhose, Helm, Gehör- und Augenschutz sowie Sicherheitsschuhe — stellt der Mieter selbst, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
§ 6 Kaution
(1) Die Kaution beträgt 100 € je Gerät und 150 € je Anhänger.
(2) Bei einer Buchung über die Website wird die Kaution zusammen mit dem Mietpreis in einem Betrag eingezogen. Beispiel: Beträgt die Miete 48,99 €, werden 148,99 € abgebucht; davon sind 100 € Kaution. Miete und Kaution werden im Buchungsvorgang und auf der Rechnung getrennt ausgewiesen. Die Kaution ist kein Entgelt und unterliegt keiner Umsatzsteuer.
(3) Nach vertragsgemäßer Rückgabe erstattet der Vermieter die Kaution vollständig, spätestens innerhalb von fünf Werktagen. Die Erstattung erfolgt auf demselben Weg, auf dem gezahlt wurde, oder nach Absprache per Überweisung auf ein vom Mieter genanntes Konto. Wie lange die Gutschrift beim kartenausgebenden Institut dauert, liegt außerhalb des Einflussbereichs des Vermieters.
(4) Der Vermieter darf die Kaution mit fälligen Ansprüchen aus dem Mietverhältnis verrechnen, insbesondere mit Ansprüchen wegen Beschädigung oder Verlust, wegen unterlassener Reinigung, wegen fehlender Betriebsstoffe sowie mit der Nutzungsentschädigung nach § 3 Abs. 5. In diesem Fall erstattet er den verbleibenden Teil und weist die Verrechnung nach.
(5) Übersteigt der Schaden die Kaution, bleibt der Anspruch des Vermieters auf den übersteigenden Betrag unberührt.
§ 7 Zustand bei Übergabe
(1) Vermieter und Mieter prüfen den Mietgegenstand bei der Übergabe gemeinsam. Der Zustand wird in einem Übergabeprotokoll festgehalten; beide Seiten erhalten eine Ausfertigung. Vorhandene Beschädigungen werden dort vermerkt.
(2) Der Mieter zeigt Mängel, die sich erst während der Mietzeit zeigen, dem Vermieter unverzüglich an. Unterlässt er dies schuldhaft und wird der Schaden dadurch größer, haftet er für den vermeidbaren Mehrschaden.
(3) Der Vermieter übergibt den Mietgegenstand in verkehrs- und betriebssicherem Zustand einschließlich der zugehörigen Bedienungsanleitung.
§ 8 Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich,
- den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß, sachgerecht und im Rahmen der Bedienungsanleitung sowie der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu verwenden;
- ihn pfleglich zu behandeln und vor Überbeanspruchung, Witterung und Diebstahl zu schützen, insbesondere ihn nicht unbeaufsichtigt und ungesichert im Freien zu belassen;
- ihn nicht an Dritte weiterzugeben, weiterzuvermieten, zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Die Bedienung durch eine vom Mieter beauftragte Person ist zulässig, wenn diese die erforderliche Eignung besitzt; der Mieter haftet für sie wie für eigenes Handeln;
- keine baulichen oder technischen Veränderungen vorzunehmen und Sicherheitseinrichtungen nicht zu entfernen oder zu überbrücken;
- den Mietgegenstand nicht ins Ausland zu verbringen, es sei denn, der Vermieter hat vorher in Textform zugestimmt;
- Schäden, Störungen und den Verlust des Mietgegenstands unverzüglich zu melden und Reparaturen nicht selbst oder durch Dritte vornehmen zu lassen.
§ 9 Besondere Pflichten bei der Anmietung von Anhängern
(1) Der Mieter führt den Anhänger nur mit der dafür erforderlichen Fahrerlaubnis. Maßgeblich sind die zulässige Gesamtmasse des Anhängers und die Kombination mit dem Zugfahrzeug:
| Klasse | Zulässig |
|---|---|
| B | Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse; darüber hinaus, wenn die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger 3.500 kg nicht überschreitet |
| B96 | Kombination über 3.500 kg bis 4.250 kg zulässige Gesamtmasse |
| BE | Anhänger über 750 kg bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse |
(2) Der Mieter beachtet die Vorschriften der StVO und der StVZO, insbesondere die Ladungssicherung nach § 22 StVO, die zulässige Gesamtmasse, die zulässige Stütz- und Achslast sowie die Vorgaben zu Beleuchtung, Kennzeichnung und Reifendruck. Er prüft vor jeder Fahrt die Kupplung, das Abreißseil beziehungsweise die Abreißbremse und die Beleuchtungsanlage.
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 80 km/h. Eine höhere Geschwindigkeit ist nur zulässig, wenn der Anhänger über eine Tempo-100-Zulassung verfügt und deren Voraussetzungen vorliegen; ob dies der Fall ist, ergibt sich aus den Fahrzeugpapieren und wird bei der Übergabe mitgeteilt.
(4) Verwarnungs- und Bußgelder, Gebühren, Maut und sonstige Kosten, die während der Mietzeit durch das Verhalten des Mieters entstehen, trägt der Mieter. Wird der Vermieter als Halter in Anspruch genommen oder zur Auskunft über den Fahrer aufgefordert, erstattet der Mieter dem Vermieter den Bearbeitungsaufwand mit einer Pauschale von 20 € je Vorgang. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Aufwand nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
(5) Bei einem Unfall ist unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen und der Vermieter zu benachrichtigen. Der Mieter gibt kein Schuldanerkenntnis ab und überlässt dem Vermieter die Abwicklung mit der Versicherung.
(6) Für den Anhänger besteht die gesetzlich vorgeschriebene Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Sie deckt Schäden, die Dritten zugefügt werden. Eine Kasko-Versicherung für Schäden am Anhänger selbst besteht nicht. Schäden am Anhänger — etwa durch Unfall, Diebstahl, Vandalismus, Hagel oder Wildschaden — trägt der Mieter nach § 10 in voller Höhe, soweit er sie zu vertreten hat. Auf diesen Punkt wird im Buchungsvorgang gesondert hingewiesen.
§ 10 Haftung des Mieters
(1) Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden am Mietgegenstand sowie für dessen Verlust, soweit er diese zu vertreten hat. Da sich der Mietgegenstand während der Mietzeit in seinem alleinigen Obhutsbereich befindet, obliegt ihm der Nachweis, dass ihn kein Verschulden trifft (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB).
(2) Nicht zu ersetzen ist die durch vertragsgemäßen Gebrauch entstandene Abnutzung.
(3) Bei Beschädigung ersetzt der Mieter die Reparaturkosten; bei Verlust oder Totalschaden den Zeitwert des Mietgegenstands. Hinzu kommt der Mietausfall für die Dauer der Reparatur beziehungsweise der Wiederbeschaffung, begrenzt auf 14 Tage. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§ 11 Haftung des Vermieters
(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Diese Haftung kann nach § 309 Nr. 7 BGB, § 276 Abs. 3 BGB und § 14 ProdHaftG nicht abbedungen werden.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht), ist die Haftung des Vermieters auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, für entgangenen Gewinn, für Betriebsunterbrechung und Produktionsausfall, für vergebliche Aufwendungen sowie für Schäden an Sachen, an denen mit dem Mietgegenstand gearbeitet wird.
(4) Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen. Die Haftung nach Absatz 1 und 2 bleibt davon unberührt.
(5) Der Vermieter schuldet die Überlassung eines betriebssicheren Geräts und die Einweisung in die Bedienung. Er schuldet nicht die Prüfung, ob das Gerät für den vom Mieter beabsichtigten Zweck geeignet ist. Die Auswahl des Geräts, die Beurteilung der Einsatzbedingungen, die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und die Bereitstellung der persönlichen Schutzausrüstung obliegen dem Mieter. Für Schäden, die aus der Bedienung durch den Mieter oder die von ihm eingesetzten Personen entstehen, haftet der Vermieter nicht.
(6) Der Vermieter haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle durch höhere Gewalt. Steht ein Mietgegenstand zum vereinbarten Termin aus Gründen nicht zur Verfügung, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, beschränkt sich der Anspruch des Mieters auf die Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen.
(7) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
§ 12 Stornierung und Kündigung
(1) Der Mieter kann die Buchung bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Übergabezeitpunkt kostenfrei stornieren. Der bereits gezahlte Mietpreis wird in voller Höhe erstattet, die Kautionsreservierung wird freigegeben.
(2) Bei späterer Stornierung oder Nichtabholung berechnet der Vermieter 50 % des vereinbarten Mietpreises als pauschalen Schadensersatz. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt. Ein wichtiger Grund für den Vermieter liegt insbesondere vor, wenn der Mieter den Mietgegenstand trotz Abmahnung vertragswidrig gebraucht (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB) oder unrichtige Angaben zu seiner Person oder zur Fahrerlaubnis gemacht hat. In diesem Fall ist der Mietgegenstand unverzüglich herauszugeben.
(4) Das Widerrufsrecht des Verbrauchers nach § 13 bleibt von dieser Regelung unberührt.
§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher
Schließt ein Verbraucher den Mietvertrag ausschließlich über die Website — also im Fernabsatz — steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Es gilt die nachstehende Widerrufsbelehrung.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
EM-Dienstleistungen, Inhaber Enrico Mader, Weidener Straße 14, 92706 Luhe-Wildenau, Telefon 0174 5907837, E-Mail [email protected]
mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Vermietung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An EM-Dienstleistungen, Inhaber Enrico Mader, Weidener Straße 14,
92706 Luhe-Wildenau, E-Mail [email protected]:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die
Anmietung des folgenden Gegenstands:
Bestellt am (*) / erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
Hinweis für die Umsetzung im Buchungsvorgang: Liegt der Abholtermin innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist, muss der Verbraucher vor der Buchung ausdrücklich verlangen, dass mit der Leistung schon vor Ablauf der Frist begonnen wird, und zur Kenntnis nehmen, dass er bei Widerruf anteiligen Wertersatz schuldet. Ohne diese Erklärung entsteht kein Anspruch auf Wertersatz. Der Buchungsfunnel enthält dafür eine eigene Bestätigung.
§ 14 Datenschutz
(1) Der Vermieter verarbeitet die im Rahmen der Buchung erhobenen Daten zur Durchführung des Mietvertrages (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website.
(2) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über die Stripe Payments Europe Ltd. Die für die Zahlung erforderlichen Daten werden dorthin übermittelt. Der Vermieter erhält keine vollständigen Kartendaten.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Mieter Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.
(2) Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Vermieters.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(4) Der Vermieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
Anlage: Bestätigung des Mieters bei der Buchung
Diese Erklärungen holt der Buchungsvorgang als einzelne Kästchen ein. Sie sind nicht vorangekreuzt und müssen aktiv gesetzt werden.
- Pflicht. Ich habe die Mietbedingungen und — als Verbraucher — die Widerrufsbelehrung gelesen und bin damit einverstanden.
- Pflicht bei Anhängern. Ich besitze die für das gebuchte Gespann erforderliche Fahrerlaubnis und lege sie bei der Übergabe vor.
- Hinweis bei Anhängern. Mir ist bekannt, dass für den Anhänger keine Kaskoversicherung besteht und ich Schäden am Anhänger selbst trage.
- Nur wenn die Abholung innerhalb von 14 Tagen liegt. Ich verlange ausdrücklich, dass die Vermietung schon vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Mir ist bekannt, dass ich bei einem Widerruf anteiligen Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung schulde.
- Pflicht. Mir ist bekannt, dass die Kaution zusammen mit der Miete abgebucht und nach vertragsgemäßer Rückgabe vollständig erstattet wird.
EM-Dienstleistungen · Inhaber Enrico Mader · Weidener Straße 14 · 92706 Luhe-Wildenau · Telefon 0174 5907837 · [email protected]